Heraldik

Die meisten der zivilisierten Völker Aurhims kennen bestimmte Zeichen, um eine Person oder zumindest einen bestimmten Rang zu kennzeichnen. Diese sind jedoch von Volk zu Volk sehr unterschiedlich. Um diese Varianzen besser herauszuarbeiten, sind sie hier die Symbole aller Völker gemeinsam erklärt.

Belida

Den meisten meiner Leser dürften die belidischen Wappen geläufig sein, so häufig sind sie im täglichen Leben. Es ist eine hohe Ehre, ein Wappen führen zu dürfen. Nur der König kann dieses Recht verleihen - wenn auch Herzog Girion in seiner Anmaßung jüngst einige Wappen verliehen hat. Wer also ein Wappen besitzt, wird es zu jeder Gelegenheit stolz zur Schau stellen und dem Kenner erschließt sich so manches über eine Person, allein aus ihrem Wappen.

Adlige führen einen Dreicksschild, wie es sich für stolze Reiter geziemt. Die Wappen der Städten und der wenigen wappentragenden Bürgern werden dagegen auf dem halbrunden Schild der Fußsoldaten gezeigt. Die Abzeichen von Bistümern oder Abteien dagegen werden auf einem ovalen Schild dargestellt, denn sie stellen keine Soldaten. Auch das persönliche Wappen eines Bischofs oder Abts kann auf einem solchen Ovalschild gezeichnet werden, doch ist es ihm ebenfalls erlaubt, den ererbten Schild weiter zu führen. Doch nicht nur der Schild allein, auch die Kronen, die auf den oberen Rand gesetzt werden, geben Auskunft über den Rang einer Person. Herzöge führen eine goldene Krone mit fünf Zacken. Eine silberne Krone mit fünf Zacken kennzeichnet den königsunmittelbaren, eine ebensolche mit drei Zacken alle übrigen Grafen. In gleicher Weise steht die Mauerkrone mit fünf Zacken den königsunmittelbaren Städten zu, die mit dreien den restlichen. Einfache Bürger führen keine Rangkrone, ebensowenig die kirchlichen Ländereien.

Auf dem Schild sind entweder Teilungen, geometrische Figuren oder stark stilisierte bildhafte Darstellungen zu sehen. Die letzteren können dabei entweder einfarbig oder aber in naturnahen Farben dargestellt sein. Dabei ist stets nur die Hauptfarbe im Wappenbrief festgehalten. Andersfarbige Bewehrungen, Schmuckfedern oder Details sind allein dem ausführenden Künstler unterworfen. Wie die verschiedenen Helmziere, die man in den letzten Jahren verstärkt bei den Turnieren gesehen hat, wird solcher Zierrat nicht im Wappenbrief verzeichnet.

Auch die Farben, die für ein Wappen verwendet werden dürfen, sind genauestens festgelegt und in Klassen eingeteilt.

Dabei gelten die folgenden Regeln, auf deren Einhaltung jeder rechtschaffene Herold pocht. 1. Innerhalb einer Klasse dürfen Farben nicht miteinander kombiniert werden. 2. Helle Farben dürfen nicht mit Metallen kombiniert werden. 3. Sonderfarben dürfen mit allen anderen kombiniert werden, auch mit den anderen Sonderfarben. Dies ist die einzige Ausnahme zur ersten Regel.

Eine Kombination von zwei Farben liegt vor zwischen zwei Bereichen einer Teilung, die eine Kante teilen oder zwischen einer Figur und dem Hintergrund, auf dem sie liegt. Flächen einer Teilung, die sich nur über Eck berühren, gelten als nicht kombiniert, ebensowenig wie der Hintergrund einer Fläche und die Figur der benachbarten Fläche, selbst wenn die Figur bis zum Rand reichen sollte.

Bei all diesen Vorschriften wäre es ein Wunder, wenn nicht auch geregelt wäre, wie ein Wappen vererbt wird. Der älteste Sohn übernimmt das Wappen so wie es sein Vater getragen hat und gibt es in unveränderter Form an seine Nachkommen weiter. Die jüngeren Söhne dürfen zu ihren Lebzeiten ebenfalls das Wappen ihres Vaters führen. Es wird allerdings mit einem dünnen Schräglinksbalken in kontrastierender Farbe als Wappen eines jüngeren Sohnes gekennzeichnet. Bei unehelichen Söhnen, die von ihrem Vater anerkannt wurden, ist die Regelung ganz ähnlich, nur führen sie einen breiteren Schrägrechtsbalken als Wappenminderung. Töchter führen das ererbte Wappen unverändert und behalten es auch in der Ehe mit einem wappentragenden Mann. Ob jüngerer Sohn, Bastard oder Tochter - keiner von ihnen kann sein Wappen an seine Nachkommen weitergeben. Die einzige Ausnahme hierbei ist eine Erbtochter, deren Mann kein Wappen vererben kann. Sie und nur sie kann mit königlicher Zustimmung ihr Wappen weitergeben.

All diese Regeln gelten für adlige Wappen, wie auch für bürgerliche oder kirchliche. Jedoch nur ein adliges Wappen, also eines, das auf einem Dreiecksschild geführt werden darf, verschafft einem die Zulassung zu einem Turnier. Somit ist es einem adligen Bastard prinzipiell möglich, bei einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, doch wird er nur in den wenigsten Fällen gern gesehen sein.

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Anm. des Herausgebers:
Wer ein wenig mit der europäischen Heraldik vertraut ist, wird feststellen, daß die Wappenkunst Belidas sich sehr stark daran anlehnt. Unterschiede finden sich eher im Detail der Regeln und vor allem darin, daß die Regeln in Europa niemals dermaßen streng überwacht wurden.